Produktrücknahmeprogramm und Recycling

NI erfüllt weltweit die Anforderungen für die Rücknahme der von ihm vertriebenen Produkte, einschließlich der regionalen Richtlinien für Elektro- und Elektronikaltgeräte und für das Recycling von Batterien. NI hält mit diesem sich rasch entwickelnden Bereich der Gesetzgebung durch sorgfältige Beobachtung der regionalen Gesetzgebung Schritt und erfüllt die entsprechenden Vorschriften durch sein weltweites Rücknahmeprogramm.

 

Im Rahmen des globalen NI-Rücknahmeprogramms übernimmt NI alle Kosten für die Rückgabe seiner Hardwareprodukte und stellt sicher, dass die Produkte ordnungsgemäß recycelt werden. Dieser Service trägt dazu bei, die Belastung von Mülldeponien und anderen Entsorgungsstellen zu reduzieren und bietet eine umweltfreundliche Lösung am Ende der Nutzungsdauer. Für weitere Informationen zum Recycling senden Sie eine E-Mail an recycling@ni.com.

 

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WEEE-Richtlinie

Im Jahr 2012 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE), um die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung dieses Abfalls zu fördern. Die Richtlinie zielt auch darauf ab, die Umweltbilanz aller am Lebenszyklus von Elektro- und Elektronikgeräten beteiligten Betreiber zu verbessern, insbesondere derjenigen, die mit Altgeräten befasst sind.

 

Die Mitgliedsstaaten waren aufgefordert, bis zum 14. Februar 2014 Gesetze zu erarbeiten. Die Vorschriften gelten für alle elektrischen und elektronischen Geräte, die nach 2005 auf den Markt der Europäischen Union gebracht wurden. WEEE-Produkte können gemäß der WEEE-Richtlinie in eine von zehn Kategorien fallen. NI-Produkte fallen unter die Kategorie 9 „Überwachungs- und Kontrollinstrumente“. NI arbeitet aktiv mit seinen Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Europa zusammen, um diese Vorschriften im Rahmen der örtlichen Gesetzgebung vollständig einzuhalten.

 

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EU-Batterierichtlinie

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren mit der Absicht verabschiedet, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und die Recyclingquote zu erhöhen.

 

Die Mitgliedsstaaten waren aufgefordert, bis zum 26. Februar 2008 Gesetze zu erarbeiten. NI arbeitet aktiv mit seinen Niederlassungen und Tochtergesellschaften in Europa zusammen, um diese Vorschriften im Rahmen der örtlichen Gesetzgebung vollständig einzuhalten. Die Richtlinie beinhaltet Verpflichtungen wie Kennzeichnung, Registrierung, Recycling von Batterien und Auflagen für solche, die Blei, Cadmium und Quecksilber enthalten.

 

Die Kennzeichnung von Batterien besteht aus dem durchgestrichenen Mülleimersymbol einschließlich der Batteriekapazität und dem chemischen Symbol für Blei, Cadmium oder Quecksilber, wenn diese in Mengen enthalten sind, die über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Das Symbol weist darauf hin, dass die im Produkt verwendeten Batterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen sind. Bei NI-Produkten ist der vorherrschende Batterietyp die Knopfzelle, die eine kontinuierliche Stromversorgung für dauerhaften Speicher bietet. Diese in ein Gerät eingebauten oder eingebetteten Batterien sind für die gesamte Lebensdauer des Produkts bestimmt und werden gemäß der WEEE-Richtlinie während der Verwertungsphase vom Gerät getrennt.

 

Bestimmte NI-Produkte werden mit herausnehmbaren Blei-Säure/Alkaline-Batterien geliefert, die ebenfalls zur kontinuierlichen Stromversorgung dienen. Zu Informationen über die Austauschbarkeit lesen Sie bitte im Benutzerhandbuch des Produkts nach.

 

NI setzt sich für eine ordnungsgemäße Sammlung und Wiederverwertung ein, indem es sich den Sammel- und Recyclingprogrammen anschließt. Das Unternehmen erwartet von Kunden in der Europäischen Union, dass sie die vorhandenen Sammel- und Recyclingsysteme nutzen und alle Batterien ordnungsgemäß entsorgen.

 

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Batterien verringert die Umweltbelastung und das Risiko für die menschliche Gesundheit. Weitere Informationen über die potenziell schädlichen Auswirkungen der in Batterien verwendeten Substanzen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt finden Sie bei der US Environmental Protection Agency oder dem National Institute for Occupational Safety and Health .

 

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Vorschriften zur Behandlung und Entsorgung von Elektronikabfällen in Indien

Im Jahr 2011 hat die indische Regierung des Ministeriums für Umwelt und Forstwirtschaft Regeln für die Entsorgung und den Umgang mit Elektroschrott erlassen, um die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung dieser Abfälle zu fördern. Die Regeln zielen auch darauf ab, die Umweltbilanz aller am Lebenszyklus von Elektro- und Elektronikgeräten beteiligten Betreiber zu verbessern, insbesondere derjenigen, die mit Altgeräten befasst sind.

 

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